Vorschriften für Brandabschlusstüren (Feststellanlagen)

Auszug aus der DIN EN 1155

Abnahme

Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage ist vom Betreiber die Prüfung der einwandfreien Funktion und vorschriftsmäßigen Installation (Abnahmeprüfung) durch eine Fachkraft zu veranlassen. Als Fachkräfte gelten:

  • Fachkräfte der Hersteller,
  • von diesen autorisierte Fachkräfte oder
  • Fachkräfte einer dafür benannten Prüfstelle.

Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand ein 105 x 52 mm großes Schild mit folgender Aufschrift dauerhaft anzubringen:

  • Feststellanlage
  • Abnahme durch ..... (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme)

Das Schild ist vom Hersteller der Feststellanlage zu liefern. Der Betreiber muss über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung zur Aufbewahrung in seinen Unterlagen erhalten.

Wartung

Nach dem Einbau ist eine Abnahmeprüfung erforderlich. Aber auch daran anschließend müssen zur Gewährleistung der ständigen Betriebsbereitschaft Feststellanlagen periodisch überwacht und geprüft werden. Hierzu sind sie vom Betreiber mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen.

Außerdem muss mindestens einmal jährlich – sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist vorgesehen ist – eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung durchgeführt werden.

Die Prüfung und die Wartung sind von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person vorzunehmen. Beim Betreiber ist ein Prüfungsbuch aufzubewahren, in dem Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung aufgezeichnet sind.