Vorschrift für die Wartung von festverlegten Löschwasserleitungen PN 16 (Steigleitung trocken)
Auszug aus DIN 14462 Teil 2:
3.7 Beschilderung
3.7.1 Einspeisung
Die Einspeisung muß mit einem Schild DIN 4066-D1-148 x 420 mit der Aufschrift "Löschwassereinspeisung" versehen sein.
3.7.2 Entnahmestelle
Jede Entnahmestelle muß mit einem Schild DIN 4066-D1-74 x 210 mit der Aufschrift "Steigleitung trocken für Feuerwehr" versehen sein.
3.7.3 Außerbetriebnahme
Nicht (auch vorübergehend nicht) betriebsbereite Steigleitungen sind an der Einspeisung mit dem augenfälligen Hinweis "Außer Betrieb" zu kennzeichnen.
4.2 Wiederkehrende Prüfungen
In regelmäßigen Zeitabständen von 2 Jahren müssen die Steigleitungen mit ihren Schlauchanschlusseinrichtungen einer Kaltwasserdruckprüfung unterzogen werden. Über die Prüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen.
An der Einspeisung ist dauerhaft ein Prüfvermerk mit dem Namen des Prüfers und dem Prüfdatum anzubringen.
Folgende Prüfungen sind durchzuführen:
a. | Zugänglichkeit der Einspeisung und der Entnahmestellen |
b. | Prüfung auf Dichtheit nach Abschnitt 4.1: die Steigleitung wird 2 min lang entsprechend Prüfverfahren BA nach DIN 3230 Teil 3 auf Dichtheit geprüft. Für die Prüfung gilt als zulässiger Betriebsüberdruck der Nenndruck PN 16. |
c. | Gängigkeit der Schlauchanschluß-Ventile |
d. | Prüfung des Wasserdurchflusses nach Abschnitt 4.1: bei einer Druckdifferenz zwischen Löschwassereinspeisung und oberster Entnahmestelle von (1 bar + geodätischer Steighöhe) wird geprüft, ob der Wasserdurchfluss mindestens 300 l/min beträgt. |
w. | Funktionsfähigkeit der Einspeisungsarmatur, der Be- und Entlüftungs- sowie der Entleerungseinrichtung bei einem Wasserdurchfluss nach Abschnitt 4.1. |
w. | Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beschilderung |
f. | Gängigkeit der Türen |
E. Vorschrift für die Wartung von tragbaren Feuerlöschern
Grundlage ist die DIN 14406-4