Instandhaltung

Die Firma Kleebauer deckt im Wartungsbereich fast die komplette Palette des vorbeugenden Brandschutzes ab. Im folgenden ein kurzer Überblick über die verschiedenen Wartungstätigkeiten unserer Servicetechniker und die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (elektrisch, pneumatisch, hydraulisch)
Jährliche Wartung gemäß DIN 18232-2; § 17 MBO; DIN 57833-1; VdS-Richtlinie 2098

Brandmeldeanlagen
Vierteljährliche Wartung bei aufgeschalteten Anlagen zu Feuerwehr oder Wachdienst gemäß DIN VDE 0833
Jährliche Wartung für Hausalarmanlagen gemäß DIN 31051

Brandabschlusstüren (Feststellanlagen)
Jährliche Wartung nach DIN 18095

Steigleitungen/Wandhydranten
Nass oder nass/trocken: jährliche Überprüfung gemäß DIN EN 671/3
Trocken: Überprüfung alle zwei Jahre gemäß DIN 14462-2

Pulverlöschanlagen
Halbjährliche Wartung gemäß DIN 12416

Tragbare Feuerlöscher
Wartung alle zwei Jahre nach DIN 14406-4

Anmerkung: Die Wartung von Sprinkleranlagen zählt nicht zu unserem Einsatzbereich.